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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeine Bestimmungen: Die innerhalb dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten Bedingungen gelten zwischen den Herstellern bzw. Lieferanten, im weiteren als Auftragnehmer (AN) bezeichnet und dem
Empfänger bzw. Besteller, im weiteren Auftraggeber (AG).Der AG bestätigt, dass er innerhalb der Auftragsbestätigung an gut sichtbarer Stelle auf die Existenz der allgemeinen Geschäftsbedingungen des AN hingewiesen
wurde; die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind damit Bestandteil des Vertrages zwischen Besteller und Lieferant.
2. Zahlungsbedingungen: Zahlungen sind kostenfrei für den AN entweder auf dessen angegebene
Konten oder aber per Scheck zu leisten.
3. Eigentumsvorbehalt: Zwischen den Vertragsparteien wird für die gelieferte Ware ein verlängerter Eigentumsvorbehalt vereinbart; danach bleibt die Ware bis zur
endgültigen Bezahlung im Eigentum des AN. Der AG ist berechtigt, die Ware im normalen Geschäftsgang an Dritte zu veräußern. Mit Veräußerung der Ware an Dritte tritt er seinen Anspruch auf Bezahlung bis zur Höhe der
noch nicht geleisteten Zahlung an den AN im voraus ab. Dem AG ist vor vollständiger Bezahlung der Ware an den AN die Verpfändung und Sicherheitsübereignung nicht gestattet, soweit dadurch das Eigentum des AN
beeinträchtigt wird. Der AG hat den AN von Pfändungen, Beschlagnahme, Sicherstellungen etc. ohne schuldhaftes Zögern unverzüglich zu benachrichtigen.
4. Lieferung: Lieferfristen gelten nur bei Einhaltung
von Schriftlichkeit als verbindlich vereinbart; mündliche Zusagen sind nicht verbindlich. Kommt der AN bei verbindlicher schriftlicher Lieferterminzusage schuldhaft in Verzug, beschränkt sich der
Schadensersatzanspruch des AG auf maximal 5 %des Preises derjenigen Lieferung bzw. Teillieferung, die wegen des Verzugs nicht in den hierfür gedachten Gebrauch genommen werden konnte. Weitere Entschädigungsansprüche
des AG sind in allen Fällen verspäteter Lieferung ausgeschlossen, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz bei Auftragsausführung des AN nachgewiesen werden kann.
5. Gefahrübergang: Die Gefahr des
zufälligen Untergangs und der Verschlechterung der Ware geht mit ordnungsgemäßer Übergabe durch den AN an das Versandunternehmen (auch Post und Bahn)auf den AG über. Soweit erwünscht, schließt der AN auf Kosten des
AG eine Transportversicherung ab.
6. Warenrücknahme: Beanstandungen werden nur innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung bzw. Montage berücksichtigt. Nehmen wir Ware zurück, so kann diese, wenn es sich um
unsere Standardprodukte in einwandfreiem Zustand und in unserer unbeschädigten Verpackung handelt, nur mit 75 v.H. des berechneten Warenwertes gutgeschrieben werden. Derartige Kulanzgutschriften werden nicht
ausgezahlt, sondern mit anderen Lieferungen verrechnet. Bei Sonderanfertigungen ist die Rücknahme in jedem Fall ausgeschlossen.
7. Aufstellung und Montage: Soweit Vertragsgegenstand auch Aufstellung und
Montage der gelieferten Ware ist, gilt dies ausschließlich für die reine Aufstellung und Montage. Dem AG obliegt es eigenverantwortlich und auf eigene Kosten, behördliche und weitere Genehmigungen zu besorgen. Des
weiteren übernimmt der AG eigenverantwortlich und auf seine Kosten, sämtliche tatsächlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Arbeiten durch den AN zu schaffen. Jegliche zusätzliche Arbeiten, wie z.B. das
Montieren von Stromanschlüssen und geeigneten Halterungen für die Ware des Lieferanten, ist Angelegenheit des AG und vor Beginn der Arbeiten durch den AN zu erledigen. Verzögern sich die Arbeiten des AN aufgrund von
Umständen, deren Erledigung der AG zu besorgen hat, ist der AG auch ohne eigenes Verschulden zum finanziellen Ausgleich der unnötig aufgewandten Zeit und Kosten des AN verpflichtet.
8. Gewährleistungen:
Die Parteien vereinbaren grundsätzlich eine Gewährleistungfrist von 24 Monaten ab Gefahrübergang; im Falle eines Mangels wird dem AN das Recht der Nachbesserung eingeräumt. Die Nachbesserung bezieht sich auf die
kostenlose Bereitstellung von Bauteilen bzw. Baugruppen zum Austausch oder die Lieferung einer gleichwertigen Ware nach Wahl des AN. Hier von bleiben die Rechte des Empfängers auf Minderung und Wandlung des
Kaufvertrages nach fehlgeschlagener Nachbesserung unberührt. Die gesetzlichen Vorschriften wegen Gewährleistung bei Kaufleuten bleiben erhalten.
9. Haftung: Der AN haftet dem AG nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit; Haftung bei leichter Fahrlässigkeit des AN wird zwischen den Parteien ausgeschlossen. Etwaiger Schadensersatz ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Bessert der AG
oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haftung für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für die ohne vorherige Zustimmung vom AN vorgenommenen Änderungen des Liefergegenstandes.
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.Gerichtsstand: Soweit zulässig ,vereinbaren die Parteien bereits zum jetzigen Zeitpunkt als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag das Landgericht Ehingen/Donau.
11. Verbindlichkeit:
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wegen Verstoß gegen ein Gesetz unwirksam sein, vereinbaren die Parteien bereits zum jetzigen Zeitpunkt, dass damit nicht der gesamte
Vertrag unwirksam wird, sondern die unwirksamen Bestimmungen gegen solche wirksam ersetzt werden, die dem Sinn der unwirksamen Regelung am nächsten kommen.
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